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EG-17/EFTA-Staaten
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern

EG-8 Staaten
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Sagogn muss spätestens 3 Tage nach Einreise des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber gemacht werden.

  • Das Gesuchsformular A1 ist vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterschreiben.
  • Auf dem Gesuchsformular ist die Adresse von Sagogn anzugeben, nicht diejenige vom Ausland.

Zuzug L-Bewilligung (Anmeldung)

  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis oder Passphoto

Umwandlung L- in B-Bewilligung

  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis L oder Photo

Umwandlung B- in C-Bewilligung

  • Ausländerausweis B
  • Strafregisterauszug von der Schweiz (www.ofj.admin.ch
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • Betreibungsauszug (erhalten Sie beim Betreibungsamt Ilanz, Tel. 081 925 18 17)
  • Bestätigung vom Sozialamt Sagogn, dass keine Fürsorgeleistungen ausgerichtet werden (erhalten Sie bei der Gemeinde Sagogn)

Adressänderung
Adressänderungen sind der Einwohnerkontrolle Sagogn innert 8 Tagen persönlich zu melden. Für die Adressänderung benötigen wir den Ausländerausweis.

Familiennachzug
Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA Formulare A1 und A2
  • Original Eheschein oder Familienbüchlein
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis der ganzen Familie
  • Kopie Mietvertrag der Wohnung
  • Sind die Kinder über 21 Jahre alt, ist eine Bestätigung der zuständigen Behörde des bisherigen Wohnsitzes zu erbringen, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller bisher für deren Unterhalt aufgekommen ist.

Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch abgefasst sind.
Die Gesuchsformulare A1 und A2 sowie alle Merkblätter stehen hier zum Download bereit (Logistik / Auges3; Formulare). Unter dieser Webseite finden Sie auch interessante Informationen und Dokumentationen.

Stellenwechsel
Der Stellenwechsel ist nicht bewilligungspflichtig.
Den Stellenwechsel der Einwohnerkontrolle melden, telefonisch oder persönlich.

Wegzug L-Bewilligung (Abmeldung)
Für die Abmeldung der Ausländer mit Kurzaufenthaltsbewilligung ist der Arbeitgeber zuständig. Abmeldeformulare können Sie bei der Einwohnerkontrolle beziehen. Die Abmeldung ist innert 5 Tagen nach Wegzug des Ausländers ausgefüllt und unterzeichnet der Einwohnerkontrolle zuzustellen.
Bitte beachten: Arbeitnehmer nach Wegzugsort und Wegzugsadresse fragen (Schweiz oder Ausland). Bleibt der Arbeitnehmer in der Zwischensaison in der Gemeinde Sagogn wohnhaft, hat er innert 3 Tagen mit dem Reisepass und dem Ausländerausweis, bei der Einwohnerkontrolle vorzusprechen (Verlängerung der Bewilligung).
Das Austrittsformular können Sie auch hier herunterladen und ausdrucken.

Übrige Staaten

Adressänderung
Adressänderungen sind der Einwohnerkontrolle Sagogn innert 8 Tagen persönlich zu melden. Für die Adressänderung benötigen wir den Ausländerausweis.

Umwandlung B in C-Bewilligung
Für die Umwandlung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Gesuch für Ausländerbewilligung B1
  • Ausländerausweis B
  • Strafregisterauszug von der Schweiz (Formular erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle Sagogn)
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises
  • Betreibungsregisterauszug (Einzuholen beim Betreibungsamt Ilanz, Tel. 081 925 18 17)
  • Bestätigung vom Sozialamt, dass keine Fürsorgeleistungen ausgerichtet werden
    (Einzuholen beim Sozialamt Sagogn)

Stellenwechsel
Der Stellenwechsel ist bewilligungspflichtig.
Für den Stellenwechsel benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Gesuch für Ausländerbewilligung B1 (beidseitig unterschrieben)
  • Ausländerausweis B
  • Kopie Arbeitsvertrag (beidseitig unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises

Familiennachzug
Nachzug mit Jahres- und Niederlassungsbewilligung (B- und C-Bewilligung)

  • Familiennachzug Übrige Länder Formular B1 + B2 (beidseitig unterschrieben)
  • Original Eheschein oder Familienbüchlein
  • Familienstandsbescheinigung sofern die Trauung vor mehr als 6 Monaten stattfand
  • Geburtsscheine der Kinder
  • Heimatlicher Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) über Ehegatte/Ehegattin
  • Kopie des Mietvertrages der Wohnung
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über den/die Gesuchsteller/in
    (Einzuholen beim Betreibungsamt Ilanz, Tel. 081 925 18 17)
  • Scheidungsurteile über frühere geschiedene Ehen
    Passkopie der nachzuziehenden Person (bei Ehepaare auf den Namen nach der Heirat)
  • Kopie allfälliger Kredit- oder Darlehensverträge (nur bei Umwandlung in B-Bewilligung)

Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch abgefasst sind.

Die Gesuchsformulare B1und B2 und alle Merkblätter stehen hier zum Download bereit (Logistik / Auges3; Formulare). Unter dieser Webseite finden Sie auch interessante Informationen und Dokumentationen.