Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist die oberste Behörde der Gemeinde Sagogn. Gemäss Gemeindeverfassung steht allen mündigen Einwohnerinnen und Einwohnern (erfülltes 18. Lebensjahr) das Recht zu, an den ca. vier Mal jährlich stattfindenden Versammlungen teilzunehmen. Auch die seit mindestens 6 Jahren in Sagogn wohnhaften ausländischen Niedergelassenen (Aufenthaltsbewilligung C od. B) sind stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten.

