Kurtaxen und Tourismusförderungsabgabe
Wer bezahlt Kurtaxen? Jeder in der Gemeinde Sagogn übernachtende Gast hat eine Kurtaxe zu entrichten. Gast, in diesem Sinne, ist jede Person, welche ihren Steuerwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat. Die Kurtaxe beträgt pro Logiernacht Fr. 2.20 pro Person in Beherbergungsbetrieben, Ferienhäusern, Eigentums-
wohnungen, Ferienwohnungen und Privatzimmern. Kinder zwischen 6 bis 12 Jahre bezahlen die Hälfte. In Gruppenunterkünften, Zelten und Wohnwagen betragen die Kurtaxen Fr. -50 pro Person und Nacht.
Ferienwohnungsbesitzer oder Dauermieter haben eine Pauschale von Fr. 150.-- im Jahr zu entrichten. Diese Familienpauschale ist obligatorisch und umfasst nur die unmittelbare Familie (Eltern/Partner und wirtschaftlich abhängigen Kinder). Für Verwandte (auch erwachsene Kinder) und Besucher, die Sie zu sich einladen oder denen Sie Ihr Domizil unentgeltlich zur Uebernachtung überlassen, können Sie eine Gästepauschale entrichten, welche Fr. 35.— pro Bett im Jahr beträgt. Falls Sie diese Gästepauschale nicht möchten, wählen Sie das Einzelabrechnungsverfahren.
(s. Kurtaxen oben). Möchten Sie jedoch Ihre Ferienwohnung gegen Entgelt anbieten, also Ihr Domizil neben der Eigennutzung noch vermieten, bezahlen Sie Ihre obligatorische Pauschale sowie für Ihren Gast die Kurtaxe pro Nacht und Person, dazu kommt noch die Tourismusförderungsabgabe welche Fr. 13.— pro Bett im Jahr beträgt.
Gästekarte
Jeder Gast der in Sagogn Kurtaxen bezahlt, erhält im Büro des Verkehrsvereins Sagogn seine persönliche Gästekarte:
Mit der Gästekarte erhalten Sie diverse Vergünstigungen in der ganzen Region, ausgenommen Arena Shuttle und Berbahnen Flims-Laax-Falera, Caumasee- und Laaxersee-Eintritte
