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Kontaktadresse:

Gemeindeverwaltung Sagogn
Gemeindesteueramt
Via Vitg dado 27
7152 Sagogn

Tel. 081 936 68 11
Fax 081 936 68 13
Kontakt per E-mail

Steuererklärungen 2009

Für die Einreichung der Steuererklärung 2009 gelten folgende Einreichefristen:
31. März 2010 für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerblose sowie Erbengemeinschaften
30. September 2010 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden
30. September 2010 für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht)

Weitere Informationen betreffend Steuern erhalten Sie auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung oder der Steuer-Allianz

Steueransätze

Einkommens- und Vermögenssteuer
Der Steuerfuss der Gemeinde Sagogn beträgt 120% der einfachen Kantonssteuer.

Liegenschaftensteuer
Die Liegenschaftensteuer beträgt 1‰ des Steuerwertes der amtlichen Gebäudeschätzung.

Kirchensteuer
Die Katholische Kirchensteuer beträgt 18%, die evangelische 15%. Sie wird aufgrund des Kantontssteuerbetrages berechnet.

Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer beträgt 2% des Veräusserungspreises.

Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird von der Gemeinde sowie vom Kanton erhoben. Sie beträgt 100% der Kantonalen Steuer.

Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmer mit fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung, die im Kanton steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sind quellensteuerpflichtig.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Gemeindesteueramt die Abrechnung zuzustellen.

Abrechnungstermine
Für Saisonbetriebe per 15. Mai für die Wintersaison
Per 15. November für die Sommersaison

Für übrige Betriebe per 31. Juli für die erste Jahreshälfte
Per 31. Januar für die zweite Jahreshälfte

Ablieferungstermine
Die zurückbehaltenen oder eingeforderten Steuern sind vom Schuldner der steuerbaren Leistung spätestens 15 Tage nach erfolgter Abrechnung an das Gemeindesteueramt abzuliefern.

Die für die Quellensteuer erforderlichen Formulare (Abrechnungsblätter, Merkblätter, Tarife) können Sie bei uns per E-mail bestellen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer für den 1. Hund beträgt Fr. 90. --. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Steuer Fr. 130.-- dazu kommen noch Fr. 10.-- Bearbeitungsgebühren.

Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Sagogn sind die Halter verpflichtet, ihre Hunde anzumelden. Die Meldung hat bis zum 28. Februar zu erfolgen.