Anmeldung/Schriftenabgabe
Wer in Sagogn Wohnsitz nehmen will, muss sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug auf der Einwohnerkontrolle anmelden. Für die Anmeldung ist der Heimatschein (bei Familien zusätzlich der Familienausweis) oder in begründeten Fällen ein Wohnsitzausweis für Wochenaufenthalt erforderlich. Bei Personen mit nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit benötigen wir den Reisepass und wenn bereits vorhanden die Aufenthaltsbewilligung. In jedem Fall eines Zuzugs muss der Versicherungsnachweis der obligatorischen Grundversicherung (KVG) vorgezeigt werden (Ausnahme Wochenaufenthalter).
Abmeldung / Adressänderung
Wer aus Sagogn wegzieht, muss sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Gegen Abgabe des Schriftenempfangsscheins werden die hinterlegten Schriften ausgehändigt. Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Sagogn müssen ebenfalls innert 14 Tagen gemeldet werden.
Vermieter
Wer seine Wohnung oder sein Haus vermietet, muss jeden Mieterwechsel innert 14 Tagen auf der Einwohnerkontrolle melden.
Aufenthaltsbewilligungen
Personen mit nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit müssen die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeit über die Einwohnerkontrolle beantragen.
Sagogn, 20.09.2024 Gemeindeverwaltung Sagogn