Beiträge für die Jugendförderung der Vereine

Der Gemeindevorstand weist hiermit auf die Gemeindeverordnung über die Unterstützung von Vereinen, die unsere Jugend im Bereich Sport und Kultur ausbilden und fördern. Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 16 Jahren mit Niederlassung in Sagogn können einen Maximalbetrag von Fr. 100.– für Ihren Verein oder ihre Organisation geltend machen. Vereine und Organisationen können Ihren Zuspruch mit dem entsprechenden Formular auf der Homepage der Gemeinde Sagogn anmelden. Letzter Meldetermin ist am 31. Oktober 2025.

 

Gemeindeverwaltung Sagogn

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Wir bitten alle Eigentümer, sämtliche Bäume und Sträucher im Bereich von öffentlichen Strassen zurückzuschneiden, damit die Durchfahrt für Strassenunterhalts- und Schneeräumungsfahrzeuge gewährleistet ist. Zusätzlich bitten wir auch die Strassenlaternen von Bäumen und Sträuchern zu befreien.

Wir bitten alle Privatpersonen, Verwaltungen sowie Hausabwarte von Ferienhäusern dafür zu sorgen, dass diese Arbeiten bis am 31. Oktober 2025 erledigt sind.

Im Unterlassungsfall werden diese auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durch die Gemeinde erledigt. Diese Anweisungen stützen sich auf Art. 58 und 61 des Baugesetzes der Gemeinde Sagogn, Art. 687 ZGB und Art. 76, Abs. 5 kant. Raumplanungsgesetzes.

 

Gemeindevorstand Sagogn