Einwohnerkontrolle

Anmeldung/Schriftenabgabe
Wer in Sagogn Wohnsitz nehmen will, muss sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug auf der Einwohnerkontrolle anmelden. Für die Anmeldung ist der Heimatschein (bei Familien zusätzlich der Familienausweis) oder in begründeten Fällen ein Wohnsitzausweis für Wochenaufenthalt erforderlich. Bei Personen mit nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit benötigen wir den Reisepass, einen Versicherungsnachweis der schweizerischen Krankenkasse und wenn bereits vorhanden die Aufenthaltsbewilligung.

Abmeldung / Adressänderung
Wer aus Sagogn wegzieht, muss sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Gegen Abgabe des Schriftenempfangsscheins werden die hinterlegten Schriften ausgehändigt. Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Sagogn müssen ebenfalls innert 14 Tagen gemeldet werden.

Vermieter
Wer seine Wohnung oder sein Haus vermietet, muss jeden Mieterwechsel innert 14 Tagen auf der Einwohnerkontrolle melden.

Aufenthaltsbewilligungen
Personen mit nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit müssen die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeit über die Einwohnerkontrolle beantragen.

Sagogn, 22.09.2023
Gemeindeverwaltung Sagogn

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Wir bitten alle Eigentümer, sämtliche Bäume und Sträucher im Bereich von öffentlichen Strassen zurückzuschneiden damit die Durchfahrt für Strassenunterhalts- und Schneeräumungsfahrzeuge gewährleistet ist. Zusätzlich bitten wir auch die Strassenlaternen von Bäumen und Sträuchern zu befreien.

Wir bitten alle Privatpersonen, Verwaltungen sowie Hausabwarte von Ferienhäusern dafür zu sorgen, dass diese Arbeiten bis am 31. Oktober 2023 erledigt sind.

Im Unterlassungsfall werden diese auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durch die Gemeinde erledigt. Diese Anweisungen stützen sich auf Art. 58 und 61 des Baugesetzes der Gemeinde Sagogn, Art. 687 ZGB und Art. 76, Abs. 5 kant. Raumplanungsgesetzes.

Sagogn, 22.09.2023
Gemeindevorstand Sagogn