Nationalfeier – Feuerwerke
Betreffend Feuerwerke verweisen wir auf Art. 14 des neuen Polizeigesetzes, welches die Gemeindeversammlung am 13.06.2024 beschlossen hat.
- Grillieren und Feuern im Siedlungsgebiet ist nur auf den offiziellen Feuerstellen/Grillplätzen und auf privaten Grundstücken zulässig.
- Lärmendes Feuerwerk darf während der Ruhezeiten gemäss Art. 8 nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar und am 1. August auf den 2. August abgebrannt werden. Jegliches Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb dieser Zeiten erfordert eine Bewilligung der Gemeinde. Überreste sind zu entsorgen.
- Feuerwerk, welches ausschliesslich Lärm erzeugt (sog. Böller) ist verboten.
Wir wünschen allen eine schöne Nationalfeier.
Gemeindevorstand Sagogn
Spezielle Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und Gästeinformation 2024
Die Gemeindeverwaltung und die Gästeinformation bleiben an den folgenden Tagen geschlossen:
Nationalfeiertag
Donnerstag 01. August 2024
Mariä Himmelfahrt
Donnerstag 15. August 2024
Allerheiligen
Freitag 01. November 2024
Weihnachten/Neujahr
Dienstag 24. Dezember 2024
Mittwoch 25. Dezember 2024
Donnerstag 26. Dezember 2024
Dienstag 31. Dezember 2024
Mittwoch 01. Januar 2025
Donnerstag 02. Januar 2025