Zutrittsverbot Prau Grond-Musalet
Im Jahre 2007 hatten die Gemeindevorstände von Sagogn und Schluein ein Zutrittsverbot für Teile der Naturschutzzonen Musalet-Prau Grond sowie die Aue Cauma erlassen. Das Zutrittsverbot gilt vom 15. April bis 15. Juli und dient dem Schutz seltener und gefährdeter Vogelarten im Flachmoor und auf den Kiesbänken entlang des Rheins während der Brutzeit.
Die Bevölkerung ist gebeten, das Verbot im Interesse einer intakten und vielfältigen Natur zu respektieren. Bitte beachten Sie die Beschilderung an den Wanderwegen.
Sagogn, 11-04-2025 Gemeindevorstand Sagogn