Gesuch um Konzessionsgenehmigung für das Projekt «Überleitung Lugnez» der Kraftwerke Zervreila AG (Nachtrag zum Konzessionsgenehmigungsgesuch vom 25. Juni 2012), Gemeinden Bonaduz, Flims, Lumnezia, Safiental, Schluein, Tamins, Trin, Vals, Ilanz/Glion und Sagogn
Die Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) und die Konzessionsgemeinden ersuchen vorliegend um Konzessionsgenehmigung betreffend die Realisierung des Projektes «Überleitung Lugnez». Die KWZ und die Konzessionsgemeinden beantragen, das Konzessionsgenehmigungsverfahren gemäss Gesuch vom 25. Juni 2012 (im Sinne des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2016; 1C_526/2015 und 1C_528/2015 = BGE 142 || 517) fortzusetzen.
Mit Konzessionsgenehmigungsgesuch vom 15. Oktober 2025 wird um Genehmigung der Konzession und um die Erteilung sämtlicher für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 55 BWRG).
Auflagezeit und Auflageorte:
Die öffentliche Auflage findet vom 22. Januar 2026 bis 20. Februar 2026 statt, gemäss Art. 52 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).
Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur auf (beim Empfang melden, 081 257 50 55). Die Einsichtnahme ist zu den offiziellen Bürozeiten möglich. Die Gesuchsdokumente liegen weiter in den Gemeinden Bonaduz, Flims, Lumnezia, Safiental, Schluein, Tamins, Trin, Vals, Ilanz/Glion und Sagogn zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter den Rubriken «Aktuelles» einsehbar.
Koordinierte Auflage mit Richtplananpassung «Überleitung Lugnez»
Die öffentliche Auflage des Konzessionsnachtrags erfolgt koordiniert mit der öffentlichen Auflage des Richtplans (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung [Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700] und Art. 7 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden [KRVO; BR 801.110]). Die Auflagedokumente sind auf der Internetseite des Amts für Raumentwicklung (www.are.gr.ch unter «Aktuelles» und «öffentliche Auflage») einsehbar. Die ausgedruckten Dokumente liegen analog zum Konzessionsgenehmigungsgesuch ebenfalls im Verwaltungsgebäude Sinergia und in den obengenannten Gemeinden auf.
Schriftliche Einsprachen
Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 53 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
Schriftliche Einsprachen sind in Papierform innert Auflagefrist bis spätestens am 20. Februar 2026 (Poststempel) dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Sagogn, 23.01.2026 Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden
