Zählung leerstehender Wohnungen vom 1. Juni 2026
Die Gemeinden sind verpflichtet, leerstehende Wohnungen zu registrieren und jährlich dem Bundesamt für Statistik die Anzahl Leerwohnungen zu melden. Gemäss Gesetz ist die Mitarbeit an der Zählung für die Eigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die per 1. Juni 2026 leerstehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser haben, sind verpflichtet, dies bis spätestens am 29. Mai 2026 telefonisch (Tel. 081 920 88 00) oder schriftlich (E-Mail info@sagogn.ch) zu melden.
Sagogn, 15.05.2026 Gemeindeverwaltung Sagogn
