Vogelgrippe: Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit den Kantonen entschieden, dass ab dem 25. November 2025 bis zum 31. März 2026 die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet gilt.
Es gelten somit schweizweit die gleichen einschränkenden Bestimmungen für die Haltung von Hausgeflügel und Schwimm- und Laufvögeln.
Das Merkblatt zu den Massnahmen für Geflügelhalter finden Sie hier.
Gemeindevorstand Sagogn
