Sanierung der Via Fanaus, Via Sut Cresta, Via Fanaus sura, Via Taviarna, Via Carcaloras – Einleitung des Beitragsverfahrens (öffentliche Auflage)

Der Gemeindevorstand hat anlässlich der Sitzung vom 17. Juni 2025 gestützt auf die Art. 62 und 63 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) sowie Art. 22 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) die Absicht zur Einleitung eines Beitragsverfahrens für die Sanierung der Via Fanaus, Via Sut Cresta, Via Fanaus sura, Via Taviarna und der Via Carcaloras beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeindevorstand anlässlich dieser Sitzung den Beitragsperimeter definiert sowie den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz festgelegt. Der Anteil der öffentlichen Interessenz beträgt bei der Via Fanaus 70% und bei den übrigen vier Stichstrasse je 30%.

Zweck:
Sanierung Via Fanaus, Via Sut Cresta, Via Fanaus sura, Via Taviarna, Via Carcaloras

Kostenanteil:
Gemeindeanteil: 70 % (Via Fanaus)
Privatanteil: 30 % (Via Fanaus)
Gemeindeanteil: 30 % (Via Sut Cresta, Via Fanaus sura, Via Taviarna, Via Carcaloras)
Privatanteil: 70 % (Via Sut Cresta, Via Fanaus sura, Via Taviarna, Via Carcaloras)

Abgrenzung Beitragsperimeter:
Die Abgrenzung des Beitragsperimeters ist aus den Auflageakten ersichtlich.

Auflageakten:
Abgrenzung Beitragsperimeter 1:1’000

Auflagefrist:
11. August 2025 bis am 11. September 2025 (30 Tage)

Auflageort/Zeit:
Gemeindehaus, während der Schalteröffnungszeiten

Einsprachen:
In Anwendung von Art. 23 KRVO kann während der öffentlichen Auflage beim Gemeindevorstand gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens, den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz Einsprache erhoben werden.

Eine Abschrift des vorliegenden Publikationstextes wird den betroffenen Grundeigentümern zugestellt.

Sagogn, 08. August 2025
Gemeindevorstand Sagogn