Gesuch um Konzessionsgenehmigung betreffend der Erhöhung der Wasserabgabe für die Beschneiung, Kraftwerk Bargaus, Flims Electric AG

Öffentliche Auflage vom 31. Juli 2026 bis 31. August 2026 gemäss Art. 53 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).

Die Flims Electric AG (FE) betreibt gestützt auf Konzessionen der Gemeinden Laax uns Sagogn das Kraftwerk Bargaus, welches das Wasser der Uaul da Mulin nutzt. Die FE beabsichtigt, die jährliche Abgabe von Wasser für die Beschneiung an die Weisse Arena AG von heute maximal 75’000 m3 auf neu maximal 300’000 m3 zu erhöhen. Die Erhöhung bedarf der Genehmigung der Regierung und ist einer Konzessionsgenehmigung gleichzustellen.

Mit dem Gesuch vom 15. Juni 2026 wird um Genehmigung der Konzessionsanpassung ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 55 BWRG).

Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur sowie in den Gemeinden Laax und Sagogn zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik „Aktuelles“ einsehbar.

Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.

 

Sagogn, 31.07.2026                                                     Amt für Energie und Verkehr Graubünden

 

Baugesuch Nr. 2026-1799

Tag der Ausschreibung:                             Freitag, 31. Juli 2026

Bauherrschaft:                                            Pius Panier, Via Teit 5, 7152 Sagogn

Bauobjekt/Adresse:                                   Liegenschaft Nr. 174, Via Teit 5, 7152 Sagogn

Zone:                                                           Dorferweiterungszone 1

Zweck:                                                        Photovoltaik-Anlage an Balkongeländer, auf Carport und auf Terrain

Zusatzbewilligungen:                               

Publikation:                                              31.07.2026 bis 20.08.2026

 

Die Baupläne stehen unter www.ebau.gr.ch zur Einsicht bereit. Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen ab Publikationsdatum an den Gemeindevorstand einzureichen.

 

Sagogn, 31.07.2026                                                                        Gemeindevorstand Sagogn

Mitarbeit Ortsplanrevision – Bauinventar

Im Rahmen der laufenden Ortsplanrevision sucht der Gemeindevorstand interessierte Einwohnerinnen und Einwohner mit Fachkenntnissen in den Bereichen Architektur, Bau, Ortsbild und/oder Gestaltung zur fachlichen Mitarbeit. Ziel ist die Begleitung der Überführung des vom Amt für Denkmalpflege Graubünden erarbeiteten Bauinventars in die Ortsplanung der Gemeinde Sagogn.

Interessierte Personen mit Wohnsitz in Sagogn werden gebeten, sich per E-Mail bis 23. August 2026 unter Angabe von Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Fachkenntnissen bei der Gemeindekanzlei zu melden.

 

Sagogn, 24.07.2026                                Gemeindevorstand

Voranzeige – Herbstfest mit Markt in Sagogn

Am Samstag, 12. September 2026 ab 10:00 Uhr, findet in Sagogn unser traditionelles Herbstfest mit Markt und grosser Festwirtschaft statt. Lassen Sie sich von einem bunten Markttreiben und einem attraktiven Rahmenprogramm überraschen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und hoffen, Sie zahlreich an unserem Herbstfest begrüssen zu dürfen.

Anmeldungen für Marktstände nehmen wir gerne entgegen: ferien@sagogn.ch

 

sagognturissem

Gemeinde Sagogn, Erlass einer Planungszone

Anlässlich seiner Sitzung vom 2. Juni 2026 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) eine Planungszone erlassen. Diese umfasst die Ortsbildschutzzone mit den Ortskernen Vitg dado und Vitg dadens sowie neu auch die Kernzone. Zweck der Planungszone ist die Prüfung der Gestaltungsplanung unter Berücksichtigung des Ortsbild- und Objektschutzes sowie den damit zusammenhängenden Schutz- und Erhaltungszielen.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (vgl. Art. 21 Abs. 2 KRG).

Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Die Planungszone gilt ab dem Datum der Bekanntgabe des Erlasses einstweilen bis 24. Juli 2028. Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).

Sagogn, 24.07.2026            Gemeindevorstand Sagogn