Trinkwasserversorgung Sagogn

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden hat überprüft, ob die Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung eingehalten werden. Die Proben sind einwandfrei. Der Untersuchungsbericht vom 24.09.2026 ist hier abrufbar oder kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Sagogn, 09.10.2026                                                                        Gemeindeverwaltung Sagogn

Baugesuch Nr. 2026-2380

Tag der Ausschreibung:                       Freitag, 9. Oktober 2026

Bauherrschaft:                                      Claus Bruder und Andrea Frey, Via Caglia Liunga 12, 7151 Schluein

Vertreter:                                                Köhle Bedachungen AG, Via Santeri 77 A, 7130 Ilanz

Bauobjekt/Adresse:                              Liegenschaft Nr. 137, Via Puoz sura 3, 7152 Sagogn

Zone:                                                      Wohnzone 2

Zweck:                                                    Energetische Dachsanierung

Zusatzbewilligungen:                           Feuerpolizeiliche Bewilligung

Publikation:                                           09.10.2026 bis 29.10.2026

 

Die Baupläne stehen unter www.ebau.gr.ch zur Einsicht bereit. Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen ab Publikationsdatum an den Gemeindevorstand einzureichen.

 

Sagogn, 09.10.2026                                                                        Gemeindevorstand Sagogn

Beiträge für die Jugendförderung der Vereine

Der Gemeindevorstand weist hiermit auf die Gemeindeverordnung über die Unterstützung von Vereinen, die unsere Jugend im Bereich Sport und Kultur ausbilden und fördern. Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 16 Jahren mit Niederlassung in Sagogn können einen Maximalbetrag von Fr. 100.– für Ihren Verein oder ihre Organisation geltend machen. Vereine und Organisationen können Ihren Zuspruch mit dem entsprechenden Formular auf der Homepage der Gemeinde Sagogn anmelden. Letzter Meldetermin ist am 31. Oktober 2026.

 

Sagogn, 09.10.2026                                                                                 Gemeindeverwaltung Sagogn

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Wir bitten alle Eigentümer, sämtliche Bäume und Sträucher im Bereich von öffentlichen Strassen zurückzuschneiden, damit die Durchfahrt für Strassenunterhalts- und Schneeräumungsfahrzeuge gewährleistet ist. Zusätzlich bitten wir auch die Strassenlaternen von Bäumen und Sträuchern zu befreien.

 

Wir bitten alle Privatpersonen, Verwaltungen sowie Hausabwarte von Ferienhäusern dafür zu sorgen, dass diese Arbeiten bis am 31. Oktober 2026 erledigt sind.

 

Im Unterlassungsfall werden diese auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durch die Gemeinde erledigt. Diese Anweisungen stützen sich auf Art. 58 und 61 des Baugesetzes der Gemeinde Sagogn, Art. 687 ZGB und Art. 76, Abs. 5 kant. Raumplanungsgesetzes.

 

Sagogn, 18.09.2026                                                                        Gemeindevorstand Sagogn