Gesuch um Konzessionsgenehmigung betreffend der Erhöhung der Wasserabgabe für die Beschneiung, Kraftwerk Bargaus, Flims Electric AG

Öffentliche Auflage vom 31. Juli 2026 bis 31. August 2026 gemäss Art. 53 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).

Die Flims Electric AG (FE) betreibt gestützt auf Konzessionen der Gemeinden Laax uns Sagogn das Kraftwerk Bargaus, welches das Wasser der Uaul da Mulin nutzt. Die FE beabsichtigt, die jährliche Abgabe von Wasser für die Beschneiung an die Weisse Arena AG von heute maximal 75’000 m3 auf neu maximal 300’000 m3 zu erhöhen. Die Erhöhung bedarf der Genehmigung der Regierung und ist einer Konzessionsgenehmigung gleichzustellen.

Mit dem Gesuch vom 15. Juni 2026 wird um Genehmigung der Konzessionsanpassung ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 55 BWRG).

Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur sowie in den Gemeinden Laax und Sagogn zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik „Aktuelles“ einsehbar.

Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.

 

Sagogn, 31.07.2026                                                     Amt für Energie und Verkehr Graubünden